Sterbefall

Das Bestattungsreferat der Kultusgemeinde

Für Beerdigungen sind das Rabbinat und die Sozialabteilung der Jüdischen Gemeinde zuständig.


Verhalten der Hinterbliebenen bei Todesfällen

Wichtig ist es, nach dem Ableben eines Familienmitglieds – sei es im Krankenhaus oder zuhause – umgehend die Gemeinde zu verständigen!

  • Mo-Do, So 08:00 – 22:00 Uhr, Fr 08:00 – 16:00 Uhr erreichen Sie die Sozialabteilung unter der Telefonnummer +49 (0)203 298 12 42.

  • Falls der Todesfall außerhalb der Bürozeiten stattfindet, bitten wir Sie, sich am nächsten Morgen in der Gemeinde zu melden.

Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so ist der diensthabende Arzt unbedingt und sofort zu ersuchen, den Verstorbenen – aus religiösen Gründen – nicht obduzieren zu lassen, und darauf aufmerksam zu machen, dass die Abholung des Verstorbenen durch eine Bestattungsfirma veranlasst wird.

Ist der Tod zuhause eingetreten, so verständigen Sie bitte umgehend den behandelnden Arzt oder den Hausarzt, damit dieser die sogenannte „Todesbescheinigung” ausstellt. Sollte sich der Sterbefall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten ereignet haben, verständigen Sie bitte den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, Telefonnummer: 116 117 (bundesweit an jedem Tag des Jahres).

Sobald für einen zuhause Verstorbenen eine „Todesbescheinigung“ von einem Arzt ausgestellt wurde, verständigen Sie bitte die Gemeinde wie oben beschrieben.

Für Fragen hinsichtlich des Verhaltens der Hinterbliebenen im Todesfall ist das Rabbinat zuständig:

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2024
Jüdische Gemeinde Duisburg-Mülheim/Ruhr-Oberhausen K.d.ö.R.

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