Sterbefall

Im Trauerfall bitte zuerst die Gemeinde verständigen

Wichtig ist es, nach dem Ableben eines Familienmitglieds – sei es im Krankenhaus oder zuhause – umgehend die Gemeinde zu verständigen.

Montag bis Donnerstag und Sonntag 08:00 – 22:00 Uhr, Freitag 08:00 – 16:00 Uhr erreichen Sie die Sozialabteilung unter 0203 298 12 42.

Falls der Todesfall außerhalb der Bürozeiten stattfindet, bitten wir Sie, sich am nächsten Morgen in der Gemeinde zu melden.

Das Bestattungsreferat der Kultusgemeinde

Für Beerdigungen sind das Rabbinat und die Sozialabteilung der Jüdischen Gemeinde zuständig.

Verhalten der Hinterbliebenen bei Todesfällen

Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten

Der diensthabende Arzt ist unbedingt und sofort zu ersuchen, den Verstorbenen – aus religiösen Gründen – nicht obduzieren zu lassen, und darauf aufmerksam zu machen, dass die Abholung des Verstorbenen durch eine Bestattungsfirma veranlasst wird.

Ist der Tod zuhause eingetreten

Verständigen Sie bitte umgehend den behandelnden Arzt oder den Hausarzt, damit dieser die sogenannte „Todesbescheinigung“ ausstellt. Sollte sich der Sterbefall außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten ereignet haben, verständigen Sie bitte den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 (bundesweit an jedem Tag des Jahres).

Sobald für einen zuhause Verstorbenen eine „Todesbescheinigung“ von einem Arzt ausgestellt wurde, verständigen Sie bitte die Gemeinde wie oben beschrieben.

Fragen zum Verhalten der Hinterbliebenen

Dafür ist das Rabbinat zuständig:

rabbiner.geballe (at) jgduisburg.de
0203 298 30 78